Hallo zusammen,
ihr seid jetzt schon eine ganze Weile im Homeoffice und fragt euch, wer die Kosten für das Internet bezahlt? In diesem Artikel möchte ich euch erklären, wer die Kosten für das Internet bei Homeoffice übernimmt. Lest also weiter, um mehr zu erfahren!
In der Regel zahlt der Arbeitgeber die Kosten für das Internet, wenn du im Homeoffice arbeitest. Sollte dies nicht der Fall sein, dann solltest du mit deinem Arbeitgeber sprechen, um eine Lösung zu finden. Vielleicht kannst du eine Vereinbarung treffen, dass du einen Teil der Kosten übernimmst.
Arbeitgeber muss Homeoffice-Arbeitsmittel bereitstellen – Kostenübernahme abklären
Wenn du mit deinem Arbeitgeber über Homeoffice verhandelst, musst du dir keine Gedanken machen, dass du die notwendigen Arbeitsmittel nicht zur Verfügung hast. Denn grundsätzlich ist es seine Aufgabe, dir einen PC, Laptop oder ein Telefon zur Verfügung zu stellen, damit du deine Arbeit auch zu Hause erledigen kannst. Aber nicht nur die Anschaffungskosten sind über deinen Arbeitgeber abgedeckt – auch laufende Kosten wie Telefon-, Strom- oder Internetverträge werden erstattet. Allerdings solltest du vorab mit deinem Arbeitgeber abklären, welche Kosten er übernimmt.
Schneller Internetanschluss im Home Office: 50 MBit/s für Videos & Dateien
Wenn Du von zuhause aus arbeitest, ist ein stabiler und schneller Internetanschluss unerlässlich. Meist reicht eine Bandbreite von 50 MBit/s aus, wenn Du allein oder zu zweit im Home Office arbeitest. Damit kannst Du Video-Telefonie problemlos nutzen und große Datenmengen in beide Richtungen – ins oder aus dem Firmennetzwerk – schnell hoch- oder runterladen. Gerade, wenn regelmäßig Videos oder große Dateien geschickt, empfangen oder hochgeladen werden, ist ein schneller und stabiler Anschluss wichtig.
Dienstreise-Pauschale ab 2023 – Maximal 1260 Euro pro Jahr
Du musst bei deinem Arbeitgeber nicht mehr lange nachfragen, wie viel Pauschale du für deinen Dienstreisen erhalten kannst. Ab dem 1. Januar 2023 beträgt sie sechs Euro pro Tag. Allerdings ist der Höchstbetrag, den du im Jahr erhalten kannst, auf 1260 Euro begrenzt. Bis dahin liegt der Maximalbetrag noch bei 600 Euro. Bedenke jedoch, dass du die Pauschale nicht steuerfrei zurückerstattet bekommst.
Arbeitgeberpflicht: Arbeitsschutz, Arbeitszeit- und Datenschutzregeln beachten
Du als Arbeitgeber bist dazu verpflichtet, Deine Beschäftigten zu schützen. Egal, ob sie im Büro oder im Homeoffice arbeiten – Du musst die Arbeitszeit- und Datenschutzregeln sowie den Arbeitsschutz einhalten. Dazu gehören zum Beispiel die Einhaltung von Pausenregelungen, eine angemessene Beleuchtung und ein ergonomischer Arbeitsplatz. Auch das Thema Datenschutz ist wichtig und sollte nicht außer Acht gelassen werden.

Homeoffice-Abzug 2020-2022: Bis zu 600 Euro pro Jahr absetzen
Du kannst in den Jahren 2020 bis 2022 für jeden Arbeitstag, den Du ausschließlich im Homeoffice verbringst, 5 Euro abziehen. Dieser Abzug ist auf 120 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Damit kannst Du pro Kalenderjahr höchstens 600 Euro absetzen. Wenn Du jeden Tag im Homeoffice arbeitest, liegt der gesamte Abzug bei 600 Euro pro Jahr. Allerdings solltest Du beachten, dass die Regelung nur für Arbeitstage gilt, an denen Du ausschließlich im Homeoffice arbeitest. Wenn Du auch an einigen Tagen ins Büro gehst, werden diese Tage nicht als Homeoffice-Tage anerkannt.
Steuerersparnis: Telefon- und Internetkosten absetzen
Du hast ein Telefon und einen Internetanschluss? Dann kannst du beides von der Steuer absetzen! Die Pauschale für Telefon- und Internetkosten beträgt 20 Prozent der Kosten, allerdings ist hier eine Höchstgrenze von 20 Euro pro Monat oder 240 Euro pro Jahr vorgesehen. Bedenke aber, dass du mit dieser Variante keine Anschaffungskosten oder Reparaturen von der Steuer absetzen kannst. Falls du mehr absetzen möchtest, musst du eine Einzelabrechnung machen. So kannst du alle Kosten deines Telefon- und Internetanschlusses geltend machen und somit mehr Geld sparen.
Freelancer: Telefon- und Internetkosten als Betriebsausgaben absetzen
Als Freelancer*in kannst du Telefon- und Internetkosten als Betriebsausgaben absetzen. Allerdings musst du darauf achten, dass du private und berufliche Gespräche deutlich voneinander trennst. Versuche daher, deine Anrufe und Online-Aktivitäten zu kategorisieren, um eine eindeutige Trennung zu gewährleisten. Zusätzlich kannst du auch ein separates Mobiltelefon für geschäftliche Zwecke verwenden, um die Kosten noch einmal deutlich zu minimieren. Es lohnt sich also, die Kosten für Telefon und Internet als Betriebsausgaben abzusetzen, um deine Einkünfte zu optimieren.
Anschaffungs- und Reparaturkosten für Smartphones, Festnetze u.a. absetzen
Bei dieser Variante kannst Du sowohl Anschaffungs- als auch Reparaturkosten von Smartphones, Festnetztelefonen oder Anlagen geltend machen. Allerdings sind Kosten für Computerzubehör wie WLAN-Router oder Modems davon nicht betroffen. Allerdings gibt es auch hierfür bestimmte Regelungen. So können beispielsweise Kosten für ein extra ausgewähltes WLAN-Modem als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden.
Nebenkosten bei Wohnungsansicht berücksichtigen
Du solltest auf jeden Fall auch Nebenkosten einplanen, wenn du dir eine neue Wohnung anschaust. Sie fallen neben der Warmmiete an und beinhalten Kosten wie Strom, Telefon und Internet. Diese werden nicht im Mietpreis mit angegeben, sondern sind extra zu bezahlen. Besonders wichtig ist es, dass du alle Nebenkosten, die auf dich zukommen, kennst und in deine Kostenplanung mit einbeziehst.
Privates E-Mail & Internetnutzung: Arbeitgeber dürfen nicht kontrollieren
Du hast schon mal gehört, dass Arbeitgeber die private Nutzung von E-Mail oder Internet im Unternehmen erlauben? Aber weißt du auch, dass sie die Inhalte deiner privaten E-Mails und Internetnutzung nicht kontrollieren dürfen? Das liegt daran, dass das Persönlichkeitsrecht und das Fernmeldegeheimnis geschützt werden müssen. Es gibt aber Ausnahmen: Wenn es beispielsweise einen Straftatverdacht oder einen Notfall gibt, dann dürfen Arbeitgeber schon mal ein Auge darauf werfen. Ansonsten gilt: Deine privaten E-Mails und Internetnutzung sind tabu für den Chef!

Homeoffice-Tage sorgfältig aufzeichnen: Kalender o. Aufstellung nutzen
Es ist wichtig, die Anzahl der Homeoffice-Tage sorgfältig aufzuzeichnen. Dazu kannst Du entweder einen Kalender oder eine einfache Aufstellung verwenden. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn das Finanzamt nach der genauen Anzahl der Tage fragt. Es ist ratsam, die Arbeitstage zu notieren und zu dokumentieren, an denen Du im Homeoffice gearbeitet hast. So hast Du einen guten Nachweis, falls es zu einer Überprüfung kommen sollte.
Nutze die Homeoffice-Pauschale und spare Steuern!
Du profitierst, wenn du Arbeitnehmer:in bist und deine Werbungskosten (inklusive Homeofficepauschale) unter 1260 Euro liegen. Dann winkt dir eine größere Steuererentlastung, wenn du dein häusliches Arbeitszimmer als solches anerkennst. Alles, was du dazu machen musst, ist deine Ausgaben für dein Arbeitszimmer beim Finanzamt zu melden und eine Bestätigung des Arbeitgebers einzureichen. So kannst du von der Homeoffice-Pauschale profitieren und deine Steuererklärung erheblich erleichtern.
Spare Geld mit einem eigenen Arbeitszimmer zu Hause!
Du hast ein eigenes Arbeitszimmer zu Hause? Dann kannst Du deutlich mehr als nur die Homeoffice-Pauschale abrechnen! Wenn Du ein separates Büro hast, dann kannst Du die tatsächlichen Raumkosten beim Finanzamt geltend machen. So kannst Du beispielsweise einen Teil der Mietkosten, die Du für das Büro zahlst, steuerlich geltend machen – eine echte Ersparnis! Auch wenn Du dein Büro selbst eingerichtet hast, kannst Du einige Kosten absetzen. Dazu gehören etwa Ausgaben für den Kauf von Möbeln oder Büromaterial. Denke daran, dass du immer alle Belege und Quittungen aufhebst, damit du sie später bei der Steuererklärung vorlegen kannst. Wenn du ein eigenes Arbeitszimmer zu Hause hast, dann kannst du so schon bald bares Geld sparen!
Homeoffice: 13 % Mehr Produktivität als im Büro
Du hast schon mal von Homeoffice gehört, aber weißt nicht, wie es sich auf die Arbeitsproduktivität auswirkt? Eine aktuelle Studie hat gezeigt, dass Homeoffice-Mitarbeiter nicht nur konzentrierter und weniger abgelenkt sind, sondern auch kürzere Pausen und weniger häufig frei nehmen. Am Ende war die Arbeitsproduktivität der Homeoffice-Mitarbeiter sogar 13 % höher als die der Kollegen im Büro. Stehst du also auch vor der Entscheidung, einmal im Homeoffice zu arbeiten, dann musst du dir keine Sorgen machen – du wirst am Ende produktiver sein.
Homeoffice: 5-6 Euro pro Tag & bis zu 1 260 Euro im Jahr
Du hast im Homeoffice gearbeitet und dir wurde ein Tagegeld ausgezahlt? Dann sind das gute Nachrichten: Denn für die Steuerjahre 2020 bis 2022 gibt es 5 Euro pro Tag im Homeoffice. Wenn du also in einem Jahr 120 Tage im Homeoffice gearbeitet hast, erreichst du den Höchstbetrag von 600 Euro. Ab dem Steuerjahr 2023 ist mehr drin: Dann kannst du pro Tag im Homeoffice 6 Euro abrechnen, das Finanzamt akzeptiert maximal 210 Tage. Das bedeutet, dass du dann im Jahr 1 260 Euro erhalten kannst. Also, wenn du im Homeoffice gearbeitet hast, dann nutze die Chance und beantrage dein Tagegeld!
Kein Homeoffice wegen Internetproblemen? Informiere deinen Arbeitgeber!
Wenn du Probleme mit deinem Internet hast und deshalb nicht im Homeoffice arbeiten kannst, solltest du schnell deinen Arbeitgeber informieren. Das empfiehlt Karsten Klug von der Kanzlei „Elblaw Rechtsanwälte“ dem Online-Portal Mopode. Denn je früher dein Arbeitgeber von einer solchen Störung erfährt, desto besser kann er darauf reagieren und dich bei der Lösung des Problems unterstützen.
Wenn du also feststellst, dass du aufgrund einer Störung im Internet nicht arbeiten kannst, teile deinem Arbeitgeber das unverzüglich mit. Auf diese Weise kannst du vermeiden, dass du deine Arbeit nicht rechtzeitig erledigen kannst oder deine Arbeitsleistung nicht wie gewünscht erbringst.
Home Office-Job: Berufliche Telefonkosten & Gesprächsnachweis erstattet
Weiterhin erstattet er auch die Kosten für die Ausgabe eines Gesprächsnachweises.
Du hast einen Home Office-Job und möchtest deine Telefonkosten von deinem Arbeitgeber erstattet bekommen? Das ist kein Problem! Dein Arbeitgeber ersetzt dir nicht nur die Kosten für berufliche Telefongespräche und Internetnutzung über deinen Privatanschluss, sondern auch Kosten für die Ausgabe eines Gesprächsnachweises. So kannst du dir sicher sein, dass deine Ausgaben nachgewiesen sind und du deine Kosten erstattet bekommst. Am besten sprichst du deinen Arbeitgeber direkt darauf an. Er wird dir sicherlich weiterhelfen und dich über die weiteren Formalitäten informieren.
Homeoffice-Arbeitsplatz: Kostenübernahme durch Arbeitgeber
Als Arbeitnehmer solltest Du den Arbeitgeber an deine Kosten zur Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes erinnern. Der Arbeitgeber muss Dir in diesem Fall die für die Arbeit notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Dazu gehören sowohl elektronische Geräte wie Computer, Drucker, Scanner und andere, als auch Einrichtungsgegenstände wie ein Bürostuhl, Schreibtisch, Büroregal oder eine geeignete Lampe. Auch die Kosten für den Internetzugang, die beim Homeoffice-Arbeiten anfallen, müssen vom Arbeitgeber übernommen werden. Solltest Du weitere Arbeitsmittel benötigen, kannst Du Dich in jedem Fall an Deinen Arbeitgeber wenden.
Vermeide Stolpern am Arbeitsplatz – Schütze Dich vor Arbeitsunfällen!
Stolperst Du über ein Computerkabel oder fällt Dir ein Aktenordner auf den Fuß, dann gilt das als Arbeitsunfall. Aber wenn Du Deinen Arbeitsplatz verlässt, zum Beispiel um in die Küche oder auf die Toilette zu gehen, dann trittst Du in einen privaten Bereich über. In diesem Bereich bist Du nicht mehr durch die Arbeitsunfallversicherung geschützt. Vermeide also lieber, auf dem Weg zur Küche oder Toilette zu stolpern!
Telefonkosten als Werbungskosten absetzen: Max 20 Euro/Monat
Wenn du schnell einen Teil der Kosten deiner Telekommunikation von deiner Steuer absetzen willst, kannst du das mit einem Pauschalbetrag machen. Du kannst dann 20 % der angefallenen Kosten oder maximal 20 Euro pro Monat als Werbungskosten abziehen. Du brauchst dafür keine Nachweise für das Finanzamt vorzulegen. Allerdings musst du dir im Klaren sein, dass du, wenn du einen höheren Betrag abziehen willst, schon einen Nachweis erbringen musst, dass du beruflich viel telefoniert hast. Also überlege dir gut, welchen Betrag du abziehst, damit du keine unangenehmen Überraschungen erlebst.
Fazit
In der Regel ist es so, dass der Arbeitgeber die Kosten für das Homeoffice-Internet übernimmt. Wenn du also dein eigenes Zuhause als Arbeitsplatz nutzt, solltest du deinem Arbeitgeber dies mitteilen und eine Abrechnung deiner Internetkosten verlangen. Wenn dein Arbeitgeber diese Kosten nicht übernimmt, kannst du versuchen, sie als Werbungskosten in deiner Steuererklärung geltend zu machen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es in jedem Fall empfehlenswert ist, die Kosten für das Homeoffice-Internet im Vorhinein abzuklären. So bist du auf der sicheren Seite und hast keine bösen Überraschungen, wenn es an die Bezahlung geht.







